Der Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß 39a WpÜG nach einem Übernahme- oder
Pflichtangebot stellt einen Paradigmenwechsel bei der Bestimmung der angemessenen Abfindung
dar. Erstmals wird die Abfindung für bestimmte Fälle allein am Marktpreis ausgerichtet und auf
eine Bewertung durch Sachverständige verzichtet. Dabei bleiben jedoch wichtige Fragen
unbeantwortet. Unklar ist insbesondere ob ein Gegenbeweis zu Gunsten der Aktionäre zulässig
ist und wie ein solcher geführt werden kann. Vor dem Hintergrund erheblicher Divergenzen
zwischen der europäischen Richtlinie und dem Umsetzungsgesetz sowie mit Blick auf den
Grundrechtsschutz des Aktieneigentums werden diese Fragen kontrovers diskutiert. Hinzu kommt
die Problematik der geeigneten Verfahrensgestaltung. Der Autor erörtert die ökonomischen
Grundlagen analysiert die deutsche und europäische Rechtslage einschließlich der
Anforderungen des grundrechtlichen Eigentumsschutzes und erarbeitet Lösungsvorschläge.