Vor dem Hintergrund dass in der EU bereits 17 Staaten eine Anwendung der IFRS im
Einzelabschluss für Ausschüttungszwecke zulassen oder verbindlich vorschreiben ist ein
Vordringen der IFRS in die Einzelabschlüsse auch in Deutschland nicht auszuschließen. Hans
Lieck analysiert die bestehenden IFRS in Bezug auf die im UmwG verankerten Umstrukturierungen
auf ihre Eignung die HGB-Rechnungslegungsnormen für den Einzelabschluss von börsennotierten
Aktiengesellschaften zu ersetzen. Er betrachtet die Übernahmebilanzierungsmöglichkeiten
ausgewählter Verschmelzungen. Konkrete Empfehlungen zur Schließung von Regelungslücken und zur
Fortentwicklung der Rechnungslegung in Einzel- und (Teil-)Konzernabschlüssen werden gegeben.