Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen
Diktatur.Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends
treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das
galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor
Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume
einschränken zerstören - oder gewähren.Annemone Christians untersucht erstmals wie das
NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische
Entscheidungsprozess aus wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und
Landgerichten über Ehescheidungen Mietstreitigkeiten Eigentumszwiste und Pfändungen loteten
Richter Anwälte und Rechtsuchende täglich aus welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel
Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen«
durchaus private Rückzugsräume zu doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen
einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.