Bereits seit Ende der 90er-Jahre steht der Umstieg von der Kameralistik auf ein doppisches
Haushalts- und Rechnungswesen im Zentrum der Bestrebungen zur Modernisierung der öffentlichen
Verwaltungen. Ausgangspunkt für die Ablösung der traditionellen Kameralistik in der kommunalen
Verwaltung war der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11. Juni 1999 über dieKonzeption
zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts. In allen Bundesländern soll laut Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 bis spätestens 2011 die Umstellung auf die Doppik
abgeschlossen sein. Bisher ist in Sachsen die Umstellung der öffentlichen Verwaltung von der
Kameralistik auf die Doppik nur sehr wenig vorangeschritten. Lediglich Radebeul und Dresden
befinden sich bereits im Umstellungsprozess und spielen somit die Vorreiterrolle auf diesem
Gebiet in Sachsen. Sachsen liegt in der Bundesrepublik in der Umstellung auf die Doppik damit
weit hinten. Die ersten Entwürfe zu Bewertungsfragen sind in Sachsen erst am 15. Juli 2006 vom
Staatsministerium des Innern (SMI) veröffentlicht worden und liegen den Kommunen zur
Information vor. Ziel dieser Diplomarbeit ist es einen Leitfaden zur Umstellung des
Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik auf Grundlage der Regelungsentwürfe aus
Nordrhein-Westfalen für die sächsischen Kommunen zu entwickeln. Dabei wird das Konzept nicht
direkt an einer Kommune entwickelt da aufgrund eventueller Besonderheiten einer Kommune das
Gesamtkonzept nicht mehr auf andere Kommunen anwendbar wäre. Es soll ein einheitliches
Grundkonzept erarbeitet werden welches als Grundlage für jede Kommune in Sachsen anwendbar
sein soll. Da bereits viele Konzepte wie z. B. die Regelungsentwürfe aus Nordrhein-Westfalen
vorhanden sind soll diese Arbeit die umfangreichen bereits vorhandenen Informationen auf ein
anwenderfreundliches Maß verdichten. Daraus resultiert auch das Ziel die Kommunen - die sich
bisher noch nicht weiter mit der Umstellung auf die Doppik auseinandergesetzt haben - mit einem
verdichteten Leitfaden für die Umstellung zu sensibilisieren und dabei mit den wesentlichen
Grundinformationen zu versorgen. Im empirischen Teil der Arbeit wird im Vorfeld ermittelt ob
und in welchem Umfang der Umstellungsprozess in den Kommunen in Sachsen bereits begonnen hat.
Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden wie weit sich die sächsischen Kommunen
bereits im Transformationsprozess befinden und ob die Kommunen den Prozess vorwiegend durch
interne oder vorwiegend durch externe Mitarbeiter bewältigen bzw. bewältigen werden. Die
empirische Untersuchung wird auf Grundlage einer telefonischen Umfrage unter sächsischen
Gemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung werden dann bei der
Erarbeitung des Leitfadens zur Umstellung auf die Doppik in verschiedenen Bereichen mit
einfließen. Für die kleineren Kommunen gilt der erarbeitete Leitfaden gleichermaßen. Es ist
aber zu berücksichtigen dass in einer kleineren Kommune die detaillierte Ausgestaltung des
Projektes stärker personenabhängig ist. Gleichzeitig werden in einer kleineren Kommune weniger
Regeln und Formalismen notwendig sein um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
sicherzustellen. Außerdem wird die Notwendigkeit zu einem umfangreichen Projektmanagement hier
als weniger bedeutsam eingeschätzt. Gleiches gilt für den fachinhaltlichen also
betriebswirtschaftlichen Detaillierungsgrad. Kleine Kommunen haben die Möglichkeit wesentliche
Schritte der Umsetzung mit allen Beschäftigten gemeinsam und gleichzeitig zu gehen. Diese
Tatsache ist für die kleinen Kommunen eine gute Gelegenheit die Einführung des Neuen
Haushalts- und Rechnungswesens zügig zu bewältigen.