Im Rahmen der Kaufpreisallokation bereitet die Bilanzierung und die Bewertung von erworbenen
immateriellen Vermögenswerten die größten Schwierigkeiten. Doch gerade immaterielle
Vermögenswerte haben sich in den letzten Jahren zu den wichtigsten Bestimmungsfaktoren des
Unternehmenserfolgs entwickelt. Demzufolge wird der Wert eines Unternehmens heutzutage
vorwiegend von immateriellen Werten geprägt. Als entscheidende Werttreiber vieler Unternehmen
zeichnen sich die immateriellen Vermögenswerte aus. Für Unternehmenszusammenschlüsse werden
häufig Kaufpreise bezahlt die das bilanzierte Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um ein
Mehrfaches übersteigen. Diese Differenz beruht aus den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen
Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens. Das IASB beabsichtigt einen genauen Ausweis von
erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu erreichen. Obwohl das IASB der Meinung ist dass
der Zeitwert immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer verlässlich zu
ermitteln ist bezweifelt dies die Praxis. Demzufolge kommen auf die Praxis wachsende
Anforderungen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zu.
In diesem Zusammenhang wird der in den Illustrative Examples aufgeführte Beispielkatalog zu
IFRS 3 vorgestellt der immaterielle Vermögenswerte aufzählt die die Ansatzkriterien
grundsätzlich erfüllen. Aufgrund der Kritik dass einige im Beispielkatalog aufgeführten
immateriellen Vermögenswerte die Ansatzvoraussetzungen des IFRS 3 i.V.m. IAS 38 eventuell doch
nicht erfüllen werden die Kundenbeziehungen explizit untersucht. Obwohl bei
Unternehmenszusammenschlüssen ein tatsächlicher Gesamtkaufpreis vorliegt ist dieser nicht
maßgeblich für die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Vielmehr ist ein Fair
Value Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden notwendig. Das größte Problem dabei ist die
Wertfindung des Fair Values der einzelnen Vermögenswerte. Eine große Anforderung stellt dabei
die Bewertung immaterieller Vermögenswerte dar da diese nicht greifbar sind und häufig
wechselseitige Abhängigkeiten zu anderen immateriellen Vermögenswerten bestehen. Zur Bestimmung
des Fair Values bietet sich die dreistufige Bewertungshierarchie an. Auf der ersten und zweiten
Stufe des dreistufigen Konzepts können die beizulegenden Zeitwerte durch Marktwerte identischer
oder vergleichbarer Vermögenswerte bestimmt werden. Sind weder Marktpreise für identische noch
vergleichbare Vermögenswerte verfügbar ist auf der dritten Stufe der beizulegende Zeitwert
durch Bewertungsverfahren zu bestimmen. Diese Bewertungsverfahren werden anhand spezieller
immaterieller Vermögenswerte verdeutlicht. Ausführlich erfolgt eine Analyse der Bewertung von
Kundenbeziehungen Marken patentierten Technologien Hyperlizenzen am Beispiel der
UMTS-Lizenzen angearbeiteten eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und auf Verträge
basierende immaterielle Vermögenswerte. Kann der Fair Value trotz dieser Bewertungsverfahren
nicht bestimmt werden so scheitert die Bilanzierung eines separaten immateriellen
Vermögenswertes und fließt als Komponente in den Goodwill ein. Kernpunkt stellt dabei das neue
Konzept der Full Goodwill Methode dar. In diesem Zusammenhang wird die Problematik zur
Aufteilung des Full Goodwills auf die Gesellschafterstämme durchleuchtet. Die Full Goodwill
Methode wird anschließend kritisch gewürdigt. Schließlich wird die Bilanzierung latenter
Steuern aus Unternehmenszusammenschlüssen thematisiert. Ob durch IFRS 3 und ED IFRS 3 eine
bessere und objektiviertere Bilanzierung immate rieller Vermögenswerte stattfindet und
entscheidungsrelevante Informationen vermittelt werden können ist sehr fraglich. So ergeben
sich weiterhin zahlreiche Gestaltungsspielräume.