Nach langer Diskussion hat das Kabinett der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 2007 den
Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. In der Hoffnung dass das MoMiG wie angedacht in der ersten
Hälfte 2008 in Kraft tritt wird es die umfassendste Reform seit der Einführung des
GmbH-Gesetzes am 20. April 1892.Schon seit mehreren Jahren haben die Justizministerinnen und
-minister der Länder die Reformbedürftigkeit des GmbH-Gesetzes erkannt. Einen weiteren und
relevanten Prüfungsbedarf ergab sich jedoch letztendlich durch die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs. Durch die Entscheidungen Überseering und Inspire Art steht die
Rechtsform der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Konkurrenz zu
GmbH-verwandten Gesellschaften aus dem europäischen Ausland insbesondere zu der englischen
private limited company (Ltd.). Diese Gesellschaften dürfen auf Grund der EU-weiten
Niederlassungsfreiheit nun auch in Deutschland tätig werden.Tausende Unternehmensgründer haben
sich in jüngster Vergangenheit für die Rechtsform der Ltd. anstelle der GmbH entschieden.
Einfach und relativ unbürokratisch ist bei dieser Gesellschaftsform nicht nur der
Gründungsvorgang auch hinsichtlich dem Mindestkapital gibt es erhebliche Vorzüge gegenüber der
GmbH. Ein weiterer Beweggrund ist die Komplexität des deutschen Kapitalschutzrechts welches in
Europa in dieser Art und Weise unübertroffen ist.Die bestehenden Regelungen zum
Eigenkapitalersatzrecht sind veraltet und werden in der bestehenden Form von den betroffenen
Unternehmen immer seltener akzeptiert. Die letzte größere Reform des GmbH-Gesetzes ist nun fast
30 Jahre her. Die Wirtschaft Deutschland und auch Europa haben sich verändert daher is t es
folglich ebenfalls notwendig dass eine bewährte und beliebte Rechtsform wie die GmbH
überarbeitet und den Zeichen der Zeit angepasst wird.Sind bei der GmbH aktuell noch 25.000 Euro
als Stammeinlage aufzubringen ist bei der Ltd. ein Pfund Sterling ausreichend. Experten sind
sich jedoch sicher dass die Ltd. mit einer erfolgreichen Reform ihre Existenzberechtigung als
Alternative zur GmbH verlieren wird.Zuletzt steht das die GmbH betreffende
Eigenkapitalersatzrecht auch vor einem grundlegenden Rechtfertigungsproblem: Ist es
Gesetzesrecht oder Rechtsprechungsrecht? Ist es dem Gesellschaftsrecht oder dem Insolvenzrecht
zuzuordnen?Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Eigenkapitalersatzrecht nach dem MoMiG.
Es sollen die Veränderungen welche der Gesetzesentwurf mit sich bringt dargestellt und
erläutert werden.