In Deutschland basiert die Bilanzierung auf dem Handels- und Steuerrecht bzw. den Deutschen
Rechnungslegungs Standards (DRS) oder den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Aus Sicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollten jedoch in Deutschland keine
unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme nebeneinander bestehen. Für kapitalmarktorientierte
Konzerne in Deutschland ist die Anwendung der IFRS bereits Pflicht während noch offen ist ob
und inwieweit die Standards ebenso auf die Rechnungslegung und Finanzkommunikation anderer
Unternehmen übertragen werden sollen. Die internationale Rechnungslegung ist derzeit auch
wesentlicher Treiber der Entwicklung des Controlling. Wenn sich die IFRS nun wie es im Rahmen
des KMU-Projekts des International Accounting Standards Board (IASB) geplant ist auch bei
kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durchsetzen sollten stellt sich die Frage wie ein
KMU-IFRS Rolle und Aktionsfelder des Controllings als wesentlichem Instrument der Führung eines
Unternehmens beeinflussen würden. Nicht alle Regelungen der IFRS weisen aus Controllersicht
eine hohe Priorität auf. Dies gilt auch für die Vorschriften des KMU-Standardentwurfs (KMU-SE)
der dieser Untersuchung zu Grunde liegt. Dennoch sind die Regelungen so umfangreich dass die
Arbeit auf die wesentlichen Punkte beschränkt bleiben muss. Im Folgenden werden nur die
besonders erheblichen Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsvorschriften auf das Controlling
in KMU untersucht die auch in der Literatur schwerpunktmäßig behandelt werden.