Der Gemeinsame Markt der EU bietet bisher keine einheitlichen Vorgaben die den Berufszugang im
Finanzdienstleistungssektor regeln. Insbesondere fehlen Markteintrittsregelungen bzw.
Zugangsbeschränkungen hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen. Dieses Fehlen einer
harmonisierten Regelung betrifft den Finanzdienstleistungsbereich ebenso wie den Bereich der
Versicherungsvermittlung. Durch zwei europäische Richtlinien die als Meilensteine auf diesem
Gebiet bezeichnet werden können sollen diese und andere Vorgaben in der Praxis umgesetzt
werden. Betrachtet werden die Richtlinie 2004 39 EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)
und die Richtlinie 2002 92 EG über Versicherungsvermittlung (VVR).