Vorerst wird die Entwicklungsgeschichte einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in
Europa dargestellt sowie die vertragliche und außervertragliche Entwicklung der europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU im Detail. Sodann werden die Regelungen
differenzierter Integration im Bereich der ESVP samt ihren Durchführungsbestimmungen im
operativen Teil der Verfassung für Europa dargestellt sowie die mit der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zusammenhängenden Bestimmungen. Die verstärkte und Ständige Strukturierte
Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten der Union sowie die militärische Beistandsklausel werden
ausführlich dargestellt und rechtlich analysiert indem Vergleiche zu den derzeit geltenden
Bestimmungen des Vertrags von Nizza gezogen werden und Unterschiede wesentliche Änderungen
sowie etwaige Verbesserungen des Verfassungsvertrags herausgearbeitet werden. Das Folgekapitel
analysiert die Auswirkungen der Ratifikation des Verfassungsvertrags auf die ESVP und deren
voraussichtliche Entwicklung sowie zukünftige Umsetzung. Darüber hinaus werden mögliche
Auswirkungen auf zukünftige Missionen erörtert. Vor allem die Ständige Strukturierte
Zusammenarbeit bietet denjenigen Staaten die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die
militärischen Fähigkeiten erfüllen eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zur Durchführung von
Missionen mit höchsten Anforderungen . Weiters werden die Beziehungen zwischen EU und NATO
sowie den USA beleuchtet und die Konsequenzen die sich aus der Weiterentwicklung der ESVP
ergeben könnten aufgezeigt. Es stellt sich u.a. die Frage nach der künftigen Aufgabenteilung
zwischen EU und NATO zumal dieselben militärischen Kräfte für internationale Einsätze im
Rahmen der Rapid Response Force der Europäischen Union als auch der NATO Response Force
herangezogen werden können. Schließlich wird das Verhältnis der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Union auf die Republik Österreich analysiert unter besonderer
Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Status der Neutralität. Österreich wird die zentrale
Frage zu beantworten haben ob es sich einer Kernstaatengruppe mit höheren militärischen
Fähigkeiten und dem politischen Willen zu militärisch anspruchsvollen Einsätzen anschließt.
Dies würde die Schaffung von politischen und militärischen Voraussetzungen zur Mitwirkung am
gesamten militärischen Aufgabenspektrum bedeuten sowie eine erhebliche Steigerung an
Verteidigungsausgaben erfordern. Darüber hinaus würde eine Umstrukturierung des
österreichischen Bundesheeres erforderlich.