Banken deren Bilanzposten sich überwiegend aus Finanzinstrumenten rekrutieren müssen
umfangreiche Vorkehrungen treffen um die Offenlegungspflichten nach IFRS 7 einerseits und 315
HGB andererseits zu erfüllen. Neben dem selbstverständlichen Anspruch den normativen Vorgaben
gerecht zu werden taucht hierbei auch das Problem auf dass die geforderten Angaben in beiden
Regelwerken oft ähnlich oder gar redundant sind bzw. bereits für bankaufsichtsrechtliche Zwecke
erhoben werden müssen. Für das Rechnungswesen erwächst hieraus das Problem geeignete Prozesse
zu installieren die einerseits die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenübermittlung
gewährleisten andererseits aber Doppel- bzw. Mehrfacharbeiten vermeiden.In dieser Arbeit
werden zunächst die Regelungs- und Überschneidungsbereiche der einschlägigen gesetzlichen
Normen skizziert (Tz. 2) sodann die geforderten Einzelangaben dargestellt (Tz. 3) und
abschließend die bereichsübergreifenden Probleme der Prozessorganisation insbesondere die
Abstimmung zwischen Controlling und externem Rechnungswesen untersucht (Tz. 4).