Der IFRS 3 Business Combinations wurde zum 31.03.2004 vom IASB in Kraft gesetzt und ersetzt
damit den IAS 22. Zusammen mit den gleichzeitig verabschiedeten Neufassungen von IAS 36
Impairment of Assets und IAS 38 Intangible Assets hat das IASB die bereits Ende 2002
erschienenen Exposure Drafts in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die
herausgegebenen Regelungen markieren den Abschluss der Phase I des Business Combinations
Projects zur umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen.
Hauptziele der Neuregelungen sind:Eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung und eine
Annäherung der intern. Rechnungslegungsvorschriften (Konvergenz mit den US-GAAP). Das Bestreben
um Konvergenz zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit von intern. Konzernabschlüssen ab. Die
Verabschiedung von IFRS 3 hat zu grundlegenden Änderungen in der Rechnungslegung von
Unternehmenszusammenschlüssen nach IAS IFRS geführt. Dieser konnte bisher in Form einer
Interessenzusammenführung oder eines Unternehmenserwerbes erfolgen. Bei der
Interessenzusammenführung kam die Pooling-of-Interest-Methode und beim Unternehmenserwerb die
Erwerbsmethode zur Anwendung. Charakteristisch für die Interessenzusammenführung war dass sich
zwei Unternehmen zusammenschlossen und keiner von beiden als Erwerber in Erscheinung trat. Im
Zuge der Zusammenführung kam es zu keiner Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden bzw.
Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten sondern lediglich zu einer Buchwertfortführung der
jeweiligen Bilanzposten. Nach IFRS 3 ist nur noch die Erwerbsmethode zulässig. Eine weitere
wesentliche Änderung besteht in der Behandlung eines bei der entstehenden Unterschiedsbetrages.
Während der positive Goodwill nicht mehr planmäßig abzuschreiben ist sondern einem jährlichen
Werthaltigkeitstest unterworfen wird ist ein entstehender negativer Unterschiedsbetrag als
Ertrag zu erfassen. Desweiteren führt die Konkretisierung von immateriellen Vermögenswerten und
Eventualschulden zu einem verstärkten Ansatz dieser Posten. Ziel der Diplomarbeit ist die
Darstellung und Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch IFRS 3 in der
Kapitalkonsolidierung. Des Weiteren das Aufzeigen relevanter Unterschiede zum IAS 22 sowie
weiterhin bestehende Unterschiede zu US-GAAP. Die Behandlung von immateriellen Vermögenswerten
(v.a. des Goodwills) wird ausführlich dargestellt. Ebenso werden bilanzpolitische Spielräume
des Impairment-Only Approach aufgezeigt. Grundlage der Kommentierung der Diplomarbeit ist der
engl. Originaltext der International Financial Reporting Standards des IASB. Neben der
detailierten Dartsellung der Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 wird vor allem die Behandlung
von immateriellen Vermögenswerten (v.a. des Goodwills) bei der bilanziellen Abbildung von
Unternehmenszusammenschlüssen ausführlich dargestellt. Ebenso werden relevante bilanzpolitische
Spielräume des Impairment-Only Approach aufgezeigt.