Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Jugendamtes zählt u.a. die Beratung gemäß Paragraphen 17
und 18 KJHG in Fragen der Trennung Scheidung und des Umgangsrechts. Bei der Beratung zum
Umgangsrecht werden die Jugendamtsmitarbeiter mit unterschiedlichen Lebenslagen der betroffenen
Eltern Kinder und Jugendlichen konfrontiert. Anhand einer Aktenanalyse zum Umgangsrecht wird
versucht die Komplexität der Fälle darzustellen um diese anschließend anhand der erhobenen
Ergebnisse zu diskutieren und um damit der Frage näher zu kommen warum es den Helfern in
einigen Fällen nicht dauerhaft gelingt trotz der vielfältigen Handlungsmöglichkeiten eine
Umgangsregelung mit den Eltern -unter der Berücksichtigung der Kindesinteressen- zu
erarbeiten. Psycho-soziale und erzieherische Aspekte sowie wirtschaftliche Faktoren spielen
hierbei eine wesentliche Rolle. Neben der Beschreibung der rechtlichen Grundlagen zum
Umgangsrecht werden die Aufgaben des Jugendamtes und des Familiengerichts die
unterschiedlichen Lebenslagen der Eltern und betroffenen Kinder und Jugendlichen ausgewählte
Regelungshilfen sowie das methodische Vorgehen bei der Aktenanalyse beschrieben. Die
Darstellung des Methodenteils umfasst Bereiche wie Erstellung der Forschungsfragen und der
Hypothese Entwicklung des Erhebungsbogens Pretest Überarbeitung des Erhebungsbogens
Reliabilität Validität Auswahl und Definition der Variablen Festlegung der Stichprobe
Erstellung der Datenmatrix Eingabe und Auswertung der Daten Anwendung statistischer Verfahren
usw.