Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft deren Bedeutung in den letzten
Jahren weiterhin stieg. Sie nehmen zahlreiche gesellschaftliche Aufgaben wahr und leisten damit
einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Die von den Vereinen geförderten Zwecke umfassen
die gesamte Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens wie Sport Kultur Heimatpflege Erziehung
und Naturschutz. Dabei können Vereine sowohl uneigennützige Ziele wie auch wirtschaftliche
Ziele verfolgen. Auch bei den Organisationen die das politische Leben prägen handelt es sich
in der Regel um Vereine. Alle Vereine haben gemein dass sie sich mit der Vereinsbesteuerung
insbesondere auch der Umsatzbesteuerung auseinandersetzen müssen. Da die meisten Vereine für
das Gemeinwohl der Menschen sorgen gewährt der deutsche Gesetzgeber unter bestimmten
Voraussetzungen eine Vielzahl von umsatzsteuerlichen Vergünstigungen. Nehmen Vereine jedoch am
allgemeinen Wirtschaftsleben teil sind sie wie jeder andere Unternehmer zu behandeln und
unterliegen damit der vollen Besteuerung. Im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung
der Umsatzsteuer und die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in nationales Recht
ist es notwendig auch die aktuellen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht und ihre Auswirkungen
auf die Umsatzbesteuerung deutscher Vereine zu betrachten. Neben den zivil- und
steuerrechtlichen Grundlagen der Vereinsbesteuerung und der Definition des Vereinsbegriffes
werden kurz die Unterschiede zwischen rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen sowie zwischen
ideellen und wirtschaftlichen Vereinen erläutert. Anschließend werden die steuerbegünstigten
Zwecke dargestellt und die Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit aufgezeigt sowie
die vier Tätigkeitsbereiche eines Vereins vor gestellt. Im Rahmen der Umsatzbesteuerung werden
neben den umsatzsteuerlichen Grundlagen zunächst erörtert ob Vereine als Unternehmer im Sinne
des Umsatzsteuergesetzes einzustufen sind. Ferner werden im Rahmen des Leistungsaustausches
einzelne Vereinsleistungen unter Berücksichtigung der EU-Rechtsprechung auf ihre Steuerbarkeit
untersucht. Neben der Betrachtung möglicher Steuerbefreiungen für Vereine muss für die
Berechnung der Umsatzsteuer die Bemessungsgrundlage und die Anwendung der jeweiligen
Steuersätze erläutert werden. Der Vorsteuerabzug stellt einen weiteren wichtigen Bereich der
Umsatzbesteuerung dar. In diesem Zusammenhang wird dargelegt unter welchen Voraussetzungen der
Abzug der Vorsteuer gewährt wird und welche Sachverhalte zum völligen oder teilweisen
Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit zur Pauschalierung
der Vorsteuer eingegangen und die Vorschriften für eine eventuelle Vorsteuerberichtigung
betrachtet. Abschließend wird noch auf die Besteuerung als Kleinunternehmer die Soll- und
Ist-Besteuerung das Besteuerungsverfahren sowie die Aufzeichnungspflichten Bezug genommen.