Im Oktober 2005 hat sich eine große deutsche Tageszeitung in einem Beitrag zum Beschluss des
BAG zur Tarifzuständigkeit bei IBM zu der Prognose hinreißen lassen dass sich Arbeitgeber
zukünftig darauf einstellen sollten Tarifverhandlungen mit mehreren Gewerkschaften führen zu
müssen. Damit stellt sich die Frage ob der Grundsatz der Tarifeinheit überhaupt Platz für
abweichende Tarifverträge lässt. Sollte der Grundsatz der Tarifeinheit tatsächlich obsolet sein
könnten dann nicht ganze Wirtschaftszweige durch Streiks weniger Spezialisten lahm gelegt
werden können? Doch zunächst sollte geklärt werden ob die Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
überhaupt Geltung beansprucht und wie eine Tarifkonkurrenz gegebenenfalls aufgelöst werden
kann. Von der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis ist zudem die Tarifeinheit im Betrieb
abzugrenzen. Auch hier ist zunächst zu klären wie es zu einer Tarifpluralität kommen kann
sodann ob und gegebenenfalls wie diese aufzulösen ist.