Angesichts einer zu erwartenden Energieverknappung und der Auswirkun-gen des Treibhauseffektes
sind energiepolitische Entscheidungen getroffen worden. In Deutschland wurden Gesetze wie das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Durch Ersteres
werden Blockheizkraftwerke gefördert. Diese produzieren Strom und Nutzwärme gleichzeitig und
nutzen so die eingesetzten Energieträger effizient aus. Durch die Entwicklung effektiverer
Kleinanlagen so genannter Miniblockheizkraftwerke gewinnt deren Verwendung in
Einfamilienhäusern an Stelle einer gewöhnlichen Heizungsanlage immer mehr an Bedeutung. Durch
das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird dem Hauseigentümer die Abnahme des von ihm produzierten
Stromes garantiert. Der Strom wird gerade dann produziert wenn das Miniblockheizkraftwerk
aufgrund von Wärmebedarf anspringt. Dies geschieht aber in der Regel nicht in dem Zeitraum in
dem Leistungsspitzen im Stromnetz abzudecken sind. Der Strom aus diesen
Miniblockheizkraftwerken wird entsprechend nur nach dem Grundlaststrompreis vergütet. Mit
verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird gezeigt dass es ökonomisch sinnvoll ist
die Miniblockheizkraftwerke an den Spitzenbedarf des Stromnetzes bzw. den Strompreis zu
koppeln. Der Wärmebedarf wird nur zweitrangig mit der tagesaktuellen Gesamtlaufzeit
berücksichtigt. Diese zeitliche Optimierung der Laufzeit setzt allerdings voraus dass die
gesetzliche Vergütung des eingespeisten Stromes entsprechend des stündlich aktuellen
Strompreises garantiert wird.