Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes führt dazu dass ab dem 01. Januar 2008 für
Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende Änderungen anstehen.
Versicherer Versicherungsvertreter Versicherungsmakler und Versicherungsberater müssen sich
darauf einstellen dass sie die gewohnten Arbeitsabläufe für das Neugeschäft an veränderte
Anforderungen anpassen müssen. Für laufende Verträge gilt das bisherige VVG allerdings bis zum
31. Dezember 2008 weiter. Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang
und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations- Beratungs-
Abschluss- und Betreuungsprozessen. Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der
Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt dass für den Versicherungsnehmer ein
grundsätzlicher Anspruch aus der Überschussbeteiligung besteht dass die Ermittlung der
Beteiligung am Überschuss über ein verursachungsorientiertes Verfahren zu erfolgen hat und
dass der Versicherer die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem
verursachungsorientierten Verfahren zuzuordnen hat. Festgeschrieben ist auch dass bei
Vertragsbeendigung der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an
den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist dass die hälftige Beteiligung an den
Bewertungsreserven ab 2008 auch für Bestandsverträge gilt und dass die Verteilung der
Abschluss- und Vertriebskosten über fünf Jahre zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist festgelegt
dass bei der Erstellung von Modellrechnungen genaue Regeln einzuhalten sind und regelmäßig über
die Entwicklung des angesammelten Vermögens zu informieren ist. Es ist unmöglich vorliegend
eine erschöpfende Zusammenfassung über das neue Versicherungsvertrags gesetz zu reflektieren.
Deswegen kann es das Ziel dieses Buchs alleine sein auf diejenigen Neuregelungen des VVG Bezug
zu nehmen die sich inhaltlich wesentlich vom bisherigen Recht unterscheiden. Vorschriften die
im Zuge der Reform inhaltlich unverändert übernommen wurden werden nur beiläufig bis gar nicht
dargestellt. Damit liegt der Schwerpunkt dieser Studie in der Darstellung der wesentlichen
Veränderungen der Gesetzeslage die das vorrangige Ziel der Reformierung nämlich die
Verbesserung des Verbraucherschutzes widerspiegeln.