Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Rechtsträger ist in der
Praxis regelmäßig mit Restrukturierungsmaßnahmen verbunden die auch den Wegfall von
Arbeitsplätzen zur Folge haben. Das Thema Betriebsübergang ist angesichts der
Umstrukturierungen von Unternehmen in der deutschen Wirtschaft und des immer bedeutsamer
werdenden Dienstleistungssektor ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis. Die Vorschrift des
Paragr. 613 a BGB ist aufgrund ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl der von ihr
erfassten Fallgestaltungen eine äußerst komplizierte Norm deren (offener) Tatbestand einem
steten Interpretationswechsel (Auslöser: die EuGH- Entscheidungen) unterliegt. Die
Weiterentwicklung des Betriebsübergangsrechts nimmt kein Ende. Kaum eine andere
arbeitsrechtliche Norm wirft derartig viele Rechts- und Abgrenzungsfragen auf. Bei kaum einer
anderen Norm wirken sich aber auch Fehleinschätzungen derart gravierend aus. Nach einer
europarechtlichen Einführung wird im ersten Teil anhand der Tatbestandsvoraussetzungen des
Paragr. 613 a BGB die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH (hier sind insbes. die
Leiturteile Ayse Süzen Carlito Abler und Güney Görres zu erwähnen) und die sich dadurch
ändernde Rechtsprechung des BAG ( u.a. die Aufgabe des Kriteriums der eigenwirtschaftlichen
Nutzung auftraggebereigener Betriebsmittel ) aufgezeigt und gewürdigt. Am Ende des ersten Teils
und im zweiten Teil werden gestalterische Möglichkeiten im Zusammenhang mit Paragr. 613 a BGB
erörtert. Diese reichen von Versetzungen über Kündigungen Vorgaben für die Sozialauswahl
ausführliche Erläuterungen zum Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach Paragr. 613 a VI BGB
die Frage nach der Sicherstellung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse Arbeitnehmerüber
lassung (Leiharbeit) Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaften Ausführungen zum internationalen Gesellschaftsrecht in
Verbindung mit der Alternative einer Migration nach England zum Zwecke der Durchführung eines
Insolvenzverfahrens nach dortigem Recht (forum shopping) die kleine Verschmelzung nach Paragr.
738 I 1 BGB die Debt-Equity-Swap-Strategie und das Sanierungsprivileg unter Berücksichtigung
des MoMiG bis zu Fragen der übertragenden Sanierung und schließlich der Veräußererkündigung auf
Erwerberkonzpt. Auf die Darstellung des gesamten Komplexes bezüglich kollektivrechtlicher
Probleme wurde verzichtet. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach Paragr. 613a Abs. 5
BGB wird nur im Rahmen eines Exkurses erläutert. Rechtsprechung und Literatur sind bis Anfang
September 2008 berücksichtigt.