Für das Jahr 1983 war in der Bundesrepublik Deutschland eine Volkszählung als statistische
Totalerhebung geplant die aktuelle Informationen über Bevölkerungsstand Bevölkerungsstruktur
Bildung Arbeitsmarkt und Wohnsituationen liefern sollte. Durch die angekündigte elektronische
Erfassung und Verarbeitung aller personenbezogenen Volkszählungsdaten wurden im Rahmen der
zunehmenden Computerisierung allerdings Ängste und Visionen vieler Bürger hervorgerufen die
einen reibungslosen Ablauf der Volkszählung unmöglich machten: Der gläserne Bürger der
machtlos dem deutschen Überwachungsstaat ausgeliefert ist und als Nummer registriert und
kontrolliert wird sollte nach Meinung vieler Gegner des Zensus durch die allumfassende
Datenspeicherung im Jahr 1983 Realität werden. Im Mittelpunkt der Kritik standen somit der
vernachlässigte Datenschutz und der Missbrauch personenbezogener Daten. Folge war eine
unvorhergesehene bundesweite Protestbewegung dessen Konsequenz die Verschiebung der
Volkszählung auf das Jahr 1987 war. Maßgeblich für die Aussetzung der Erhebung war das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 das auch langfristige Folgen für den
Datenschutz haben sollte. So sprach das Bundesverfassungsgericht im Urteil erstmals vom
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wodurch der Datenschutz Grundrechtsqualität
erlangte. Neuer Stichtag des Zensus war der 25. Mai 1987 zu dem die Volkszählung schließlich
durchgeführt werden konnte. Begleitet wurde sie auch in diesem Jahr von Protestaktionen vor
allem in Form von Boykotten die das Ergebnis verfälschten und nach Ansicht von Kritikern
unbrauchbar machten. In diesem Buch werden die gesellschaftlichen und politischen
Konstellationen und Problemdefinitionen zur Volkszählung und die unterschiedli chen
Protestakteure und ihre Motive von 1983 und 1987 analysiert. Die verschiedenen Ausdrucksformen
des Protests mit Blick auf Mobilisierung und Protestverlauf Aktionsformen und Sprache und
Symbolik stellen einen weiteren Schwerpunkt dieser Studie dar. Auch die Gegenoffensive der
Volkszählungsbetreiber darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Abschließend werden die
jeweils kurzfristigen und dauerhaften Folgen des Widerstands für Volkszählung und Datenschutz
beleuchtet.