Kann Völkermord verhindert werden? Oder müssen wir uns auch in Zukunft in Fällen wie Ruanda
oder Darfur mit der Rolle der Zuschauers begnügen? Dass die staatliche Souveränität dort
aufhört wo Völkermord beginnt ist inzwischen international anerkannt. Humanitäre
Interventionen zur Beendigung eines Völkermords passieren jedoch nur wenn sich die Vereinten
Nationen auf ein Eingreifen einigen können. Präziser ausgedrückt: Wenn die politischen
Interessen der Großen Fünf nicht gegen eine Intervention sprechen und wenn sich genügend
Staaten finden die sich an einer Intervention beteiligen. Unter diesen Umständen können
Staatsoberhäupter wie Sudans Präsident al-Baschir frei schalten und walten - mit einer
humanitären Intervention brauchen sie nicht zu rechnen. Die Vereinten Nationen müssen sich
daher die Frage stellen ob objektiver und interessenunabhängiger mit diesen Verbrechen
umgegangen werden kann. Diese Studie untersucht ob ein legitimes Regime humanitärer
Interventionen in der heutigen internationalen Staatengemeinschaft realisierbar ist. Ein
legitimes Regime bedeutet in diesem Fall dass eine ständige UN-Truppe nach der Feststellung
eines Völkermords durch eine politisch unabhängige Kommission automatisch im Krisengebiet
eingreift. Ein solcher Interventionsautomatismus hat das Potenzial alle Staatsoberhäupter
dieser Erde vom Instrument des Völkermords abzuschrecken. Die Realisierbarkeit des legitimes
Regimes wird entsprechend der Liberalen Theorie Internationaler Beziehungen von Andrew
Moravcsik in zwei Schritten analysiert: Zuerst stellt sich die Frage wie eine Staatspräferenz
zur Verhinderung von Völkermord innerhalb eines Staates entsteht. Schließlich wird mit Hilfe
des Neoliberalen Institutionalismus von Robert O. Keohane überprüft unter welchen Bedingungen
eine Kooperation zwischen Staaten in diesem Feld möglich ist.