Veränderte Bedingungen der Wirtschaft stellen Unternehmen bereits seit geraumer Zeit immer
häufiger vor die Überlegung die Unternehmensstruktur im Zeitablauf grundlegend zu verändern.
Das Umwandlungsrecht hat insoweit das primäre Ziel den Unternehmen Möglichkeiten zu eröffnen
sich diesen veränderten Bedingungen anzupassen. Das Umwandlungssteuergesetz hat die Aufgabe
Umwandlungen falls keine anderen steuerlichen Regelungen dem entgegenstehen steuerneutral zu
stellen (Besteuerungsaufschub). Es schlägt dabei eine Brücke zwischen den verschiedenen
Besteuerungskonzepten (EStG KStG GewStG) für Kapitalgesellschaften auf der einen und
Personengesellschaften sowie natürliche Personen auf der anderen Seite. Das deutsche
Umwandlungs- bzw. Umwandlungssteuerrecht unterlag in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen.
Am 12. Dezember 2006 wurde das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht verkündet und trat damit in Kraft. Das Gesetz dient der
Anpassung des deutschen Steuerrechts an Vorgaben und Entwicklungen des europäischen
Gesellschafts- und Steuerrechts. Ziel ist die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für
betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU und
des EWR unter Wahrung deutscher Besteuerungsrechte im Rahmen der Vorgaben des primären und
sekundären Gemeinschaftsrechts. Eine umfassende Änderung erfuhr zudem das Umwandlungsrecht
durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19. April 2007. Die hohe
Komplexität des Umwandlungssteuerrechts und die zahlreichen Neuerungen geben Anlass dazu sich
intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Die vorliegende Arbeit verschafft einen
umfangreichen Einblick in die Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Umwandlungen. Es
werden vorrangig die praxisrelevanten Grundfälle des Umwandlungssteuerrechts ausführlich
behandelt und die weniger relevanten Umwandlungssachverhalte angesprochen.