Die Diskussion über den internationalen Steuerwettbewerb hat im Zuge der Globalisierung und der
internationalen Verflechtung in den letzen Jahren vor allem auf politischer Ebene zugenommen.
Nachdem die Unternehmenssteuerreform der rot-grünen Regierung im Jahre 2001 in Kraft getreten
ist soll sich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 die internationale Wettbewerbsposition für
in Deutschland ansässige Unternehmen verbessern. Deutschland folgt somit einem Trend der in
der Presse und den Medien als Steuersenkungswettlauf diskutiert wird. Aufgrund des verschärften
internationalen Steuerwettbewerbs der letzten Jahre sind die Steuersysteme vor dem Hintergrund
dieser globalen Entwicklung einem Anpassungsdruck ausgesetzt. Die ökonomische
Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt dessen gesellschaftliche und politische Relevanz auf.
Um die Ursachen und Hintergründe zu untersuchen beschäftigen sich Ökonomen seit den achtziger
Jahren intensiv mit den Effizienzwirkungen des Kapitalsteuerwettbewerbs. Im Hinblick auf die
Entwicklung der Körperschaftssteuersätze der letzten Jahrzehnte innerhalb der Europäischen
Union lässt sich diese Problematik verdeutlichen. Zwar ist innerhalb der Europäischen Union in
bestimmten Staaten eine Konvergenz der nominellen Körperschaftssteuersätze zu erkennen
allerdings unterscheiden sich die Bemessungsgrundlagen und die Besteuerungssysteme der 27
Mitgliedstaaten zum Teil erheblich. Die gestiegene Mobilität des Faktors Kapital hat dazu
geführt dass Regierungen versuchen multinationale Unternehmen durch Steuervergünstigungen
anzuwerben. Da die Besteuerungssysteme der Mitgliedsstaaten bezüglich verschiedener Aspekte
unterschiedlich ausgestaltet sind und die Gewinne multinationaler Unternehmen innerhalb der
Europäischen Union in jedem Land separat besteuert werden ergeben sich für diese Unternehmen
Steuerabtragemöglichkeiten. Multinationale Unternehmen sind in der Lage ihre
Gesamtsteuerbelastung zu senken indem Gewinne mittels Tochtergesellschaften durch gezielte
Manipulation von Verrechnungspreisen oder durch konzerninterne Kredite in Länder verschoben
werden in denen sie geringer besteuert werden. Aufgrund der Tatsache dass der Wettbewerb um
die Besteuerung von Unternehmen als Teil des Standortwettbewerbs für die EU-Steuerpolitik von
zentraler Bedeutung ist und die Gewinnverlagerung der multinationalen Unternehmen zu
Wohlfahrtsverlusten für die Europäische Union als ganzes führt besteht ein Konsens über eine
Koordination der Steuerpolitik. In diesem Zusammenhang wird die Angleichung der
Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage als adäquates Mittel zur Lösung der beschriebenen
Probleme gesehen.