Aktienoptionspläne gibt es in den USA schon seit den fünfziger Jahren. Wegen der zunehmenden
Verbreitung des Shareholder-Value-Gedankens und auch den Wunsch den Aktienkurs zu steigern
wurden Aktienoptionspläne für die großen Gesellschaften interessant. Sie sollen das Management
zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes als langfristige erfolgsabhängige
Vergütungsbestandteile anspornen. Durch die Ausgabe von Aktienoptionen wird auf die
Wertsteigerung des Unternehmens hingearbeitet da das Management am Börsenerfolg der
Gesellschaft beteiligt wird. In den letzten Jahren haben Aktienoptionen auch in deutschen
Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen. Da die Unternehmen globalisiert werden ist die
Entwicklung einheitlicher Vergütungssysteme für Führungskräfte notwendig geworden. Dies ist
auch ein Grund für die steigende Bedeutung von Aktienoptionen. Eine wichtige Rolle spielt für
junge Unternehmen besonders die Motivations- und Bindungswirkung die von diesen Programmen
ausgeht. Durch Aktienoptionen sollen neue qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen
gewonnen bzw. fähige Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden. Je besser sich der
Aktienkurs entwickelt desto höher ist die Vergütung der Mitarbeiter. Der Konfliktpunkt ist ob
und in welcher Höhe gewährte Aktienoptionen als Personalaufwand erfasst werden sollen. Die für
deutsche Unternehmen geltenden Bilanzierungsmöglichkeiten nach U.S. GAAP IFRS und HGB sehen
verschiedene Bilanzansätze vor. Hierbei stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung von
Aktienoptionen sowohl auf Seite der Begünstigten als auch auf Unternehmensseite. In
Deutschland ist diese Frage weitgehend ungeklärt. Die Probleme sind auf der einen Seite die
zeitliche Erfassung des steuerlichen Zuflusses beim Optionsempfänger und auf der anderen Seite
die bilanzielle Berücksichtigung der Aktienoptionsausgabe beim Unternehmen. Derzeit gibt es
keine bestimmte Regelung für die Bilanzierung von Aktienoptionsplänen weder für den Einzel-
noch für den Konzernabschluss nach deutschem Handels- und Steuerrecht.