Deutschland bietet mit seinem modernen und im internationalen Vergleich leistungsfähigen
Gesundheitswesen allen Bürgern den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung. Weitere
Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wie die Solidarität und das
Sachleistungsprinzip gelten weltweit als Vorbild. Darüber hinaus ist das innovative
Gesundheitswesen ökonomisch relevant für den Standort Deutschland. Die Patientenversorgung auf
hohem Niveau wird aus Beiträgen finanziert die der GKV jährlich in Höhe von rund 140
Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Allerdings deutet die Entwicklung des Arzneimittelmarktes
auf Steuerungsprobleme hin denn seit Jahren steigen die Ausgaben für Arzneimittel zulasten der
GKV bei gleichzeitig rückläufigen Verordnungszahlen. Gekennzeichnet ist der deutsche
Arzneimittelmarkt durch dirigistische Preisregulierung und seit dem
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) durch bedingte Preisverhandlungen die mit dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ausgebaut wurden. Eine vom Gesetzgeber beabsichtigte
stärkere Wettbewerbsorientierung ermöglicht das selektive Kontrahieren der gesetzlichen
Krankenkassen mit Pharmaunternehmen. Dadurch können Arzneimittel-Rabattverträge zwischen den
genannten Akteuren geschlossen und somit Einsparungen zugunsten der Krankenkassen sowie neue
Marktanteile der Arzneimittelhersteller erzielt werden. Die vorliegende Studie befasst sich mit
den Arzneimittel-Rabattverträgen nach 130a Abs. 8 SGB V und deren Auswirkungen auf die Akteure
des deutschen Gesundheitswesens. In einer kritischen Analyse werden die Konsequenzen dieses
seit dem GKV-WSG modifizierten Instrumentariums für die Patienten die Leistungserbringer sowie
die Gesetzliche Krankenversicherung aufgezeigt.