Die Investmentaktiengesellschaft unterlag in den letzten Jahren ständigen Veränderungen. Erst
durch das neue Investmentänderungsgesetz welches Ende 2007 erlassen wurde brachte der
deutsche Gesetzgeber frischen Wind in das verstaubte Gewand der Investmentaktiengesellschaft
(InvAG). Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentgesetzes am 28. Dezember 2007 durch das
Investmentänderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen die InvAG für diverse
Fondsarten zu verwenden welche geeignet sind an einem deutschen und innereuropäischen
Börsenplatz gehandelt zu werden. Bislang wurden die in Deutschland zugelassenen ETFs mit
unterschiedlichen Investmentvehikeln gegründet. Prominenter Vertreter ausländischer
Investmentvehikel für in Deutschland gehandelte ETFs ist die luxemburgische SICAV. In der
Vertragsform sind bereits einige ETFs nach dem deutschen Investmentgesetz errichtet worden.
Hingegen ist bisher noch kein ETF in der Gesellschaftsform nach dem deutschen Investmentrecht
gegründet worden. Dieses Buch beschreibt und erläutert die wichtigsten Aspekte die zwingend
notwendig sind damit ETFs nach dem deutschen Investmentgesetz in der Gesellschaftsform einer
InvAG aufgelegt werden können.