Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel alle Gewässer bis ins Jahr
2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Damit stellte ihr Inkrafttreten im
Dezember 2000 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen ökologisch
orientierten Gewässerbewirtschaftung aller EU-Staaten dar. Allerdings bedeutet die Umsetzung in
die nationale Gesetzgebung bis zur Bewirtschaftungspraxis einen langjährigen Prozess und stellt
neue Herausforderungen an die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Damit diese gut funktionieren
kann ist es ausschlaggebend ein einvernehmliches Verständnis von Gewässerschutz zu entwickeln.
Daher werden zu Beginn die historischen und politischen Ausgangssituationen der beiden
Nachbarstaaten Deutschland und Niederlande dargestellt. Darauf folgt eine Einführung in den
gewässerspezifischen Naturraum des Tieflandes und die nationalen Bestrebungen zum Schutz der
Gewässer vor dem Jahr 2000. Nach aktuellem Stand des Zeitplans der WRRL ist nun die Vorlage der
Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flusseinzugsgebiete
vorgeschrieben um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme und
aktiven Einbeziehung aller Akteure zu bieten. Deshalb wurden die zwei internationalen
Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein und Ems im Grenzgebiet Deutschland-Niederlande ausgewählt um
anhand dieser Pläne die Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Behörden zu untersuchen.
Im Vordergrund stehen dabei der Aufbau der Koordinierungsstrukturen Detaillierungsgrad und
Aufbereitung der Pläne und Karten Art der Informationsbereitstellung sowie die Angaben zu
Kosten-Nutzen-Analysen um ein möglichst effizientes Ineinandergreifen der notwendigen
Maßnahmen zu gewährleisten. Bei der Beurteilung wurde nicht Wert darauf gelegt die
Unterschiede der einzelnen Managementpläne aufzuzeigen vielmehr war es wichtig abzuschätzen
ob sie einen praxistauglichen und erfolgversprechenden Eindruck in Bezug auf die Anwendung im
nun beginnenden ersten Bewirtschaftungszyklus machen. Denn jede FGE weist ihre besonderen
Eigenarten auf und kann daher nicht nach einem mustergültigen Schema bewirtschaftet werden.
Allerdings können und sollen die Erfahrungen und Erfolge einzelner Programme und Projekte
durchaus international publik gemacht werden um von anderen FGEs übernommen bzw. angepasst
werden zu können. So kann die Erreichung des Ziels guter ökologischer Zustand bzw. Potential
bestmöglich unterstützt und eine nachhaltige Bewirtschaftung aller europäischen Gewässer
gewährleistet werden.