Nach zahlreichen Rechtsreformen wie der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der von den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten verabschiedeten Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 die den erreichten
Binnenraum ohne Grenzen und Hindernisse für den Austausch von Waren Dienstleistungen und
Kapital weiter fördern sollten wurde nunmehr ein Statut einer Europäischen Privatgesellschaft
verabschiedet. Dieses Statut ermöglicht die Einführung einer solchen Kapitalgesellschaft mit
dem Zweck die Expansion und somit Gründung eines Unternehmens im europäischen Ausland deutlich
zu erleichtern um aus 27 unterschiedlichen Märkten einen europäischen zu schaffen. Sie ist
insbesondere für den europäischen Mittelstand gedacht und soll dessen Wachstum im
grenzübergreifenden Binnenraum fördern. Nach der Einführung der bereits bestehenden Europa-AG
für größere Unternehmen die keinen Anklang gefunden hat ist für die Europa-GmbH ein größerer
Andrang zu erwarten soll diese doch durch die rechtlichen Regelungen den zeitlichen und
kostspieligen Aufwand einer Neugründung schmälern. Die Studie gibt Aufschluss darüber ob eine
Europäische Privatgesellschaft für kleine und mittelständische Unternehmen die nach Polen
expandieren sinnvoll ist. Insbesondere wird ein Vergleich hergestellt zwischen den drei
Gesellschaften auf europäischer deutscher und polnischer Ebene um darzulegen welche Vor-
beziehungsweise Nachteile die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft mit sich bringt.