Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur
Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88
wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen
angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts
erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen demografischen und politischen
Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer der
Stadtumbau die Soziale Stadt der Wandel der Bevölkerungsstruktur die stärkere
Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich.
Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden
Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung der Fachbehörden des Bundes und
Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für
Verkehr Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet um über eine Novellierung der
Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur
Änderung der WertV 88 vor der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett
verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der
Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296 09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle
der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte
Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung Immobilienwertermittlungsverordnung
(ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele
der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der
Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die
Immobilienbewertung werden angesprochen.