Der Pflichtteil stellt wie der Name schon sagt für Erben eine oft lästige Pflicht dar.
Entsprechend wird der Berechtigte als ungebetener Gast behandelt. Mit immer wiederkehrenden
Tricks versuchen die Erben um Zahlungen an ein schon durch Testament enterbtes
Familienmitglied herumzukommen. Wie man sich gegen diese Strategien erfolgreich zur Wehr setzen
kann beschreiben die Rechtsanwälte Jürgen Wabbel Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und
Lars Kukowski Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Braunschweig mit vielen
Beispielen und in verständlicher Alltagssprache.