Seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes im Dezember 2018 ist neben weiblich männlich
und keinem Eintrag auch der Geschlechtseintrag divers möglich. Mit dieser sogenannten Dritten
Option die nun auch inter- sowie nicht-binär trans_geschlechtlichen Menschen eine rechtliche
und soziale Sichtbarkeit ermöglicht sind jedoch längst nicht alle erforderlichen rechtlichen
und sozialen Bedingungen zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt umgesetzt. Die Anerkennung
weiterer Geschlechterkategorien macht fachliche Reflexionen (sozial-)pädagogische Konzeptionen
und institutionelle Umgestaltungen in der Sozialen Arbeit notwendig. Die Beiträger_innen des
Bandes leisten mit Blick auf die Kategorie Intergeschlechtlichkeit eine kritische Analyse des
gesellschaftlichen und fachlichen Diskurses zur Gender-Diversity in der Sozialen Arbeit und
zeigen Perspektiven für die künftige Gestaltung (sozial-)pädagogischer Prozesse in
verschiedenen Handlungsfeldern.