Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen trotz zahlreicher
Gesundheitsreformen und Regulierungsmaßnahmen kontinuierlich. Mit dem
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) das am 1. Mai 2006 in Kraft trat
wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern
zu schließen um ihre Versicherten preisgünstiger mit Arzneimitteln zu versorgen. Die
praktische Umsetzung dieser Rabattverträge erfolgte jedoch erst mit der Gesundheitsreform 2007
(GKV-WSG): Apotheken sind seit dem 1. April 2007 verpflichtet ein rabattiertes
wirkstoffgleiches Arzneimittel statt des verordneten abzugeben sofern der verordnende Arzt
nicht ausdrücklich den Austausch ausgeschlossen hat. Die Umsetzung der Rabattverträge kann vor
allem bei den Patienten zu Veränderungen der individuellen Arzneimittelversorgung führen.
Häufig erhalten sie ein anderes Präparat als das bisher gewohnte. Die Entscheidung welches
Arzneimittel abgegeben wird trifft nicht mehr der behandelnde Arzt sondern die Apotheke
welche die von den Krankenkassen geschlossenen Rabattverträge umsetzen muss. Die rabattbedingte
Substitutionspflicht der Apotheke kann dabei zum einen durch den verordnenden Arzt durch das
Streichen des Aut-idem-Feldes auf dem Rezept ausgeschlossen werden zum anderen bei
pharmazeutischen Bedenken von der Apotheke durch den Aufdruck einer Sonder-PZN abgelehnt
werden. Judith Rommerskirchen hat in ihrer vorliegenden Studie anhand von Verordnungen der
ktpBKK untersucht bei welchen Arzneistoffen Arzneiformen und Patientengruppen aufgrund
ärztlicher oder pharmazeutischer Bedenken kein Austausch gegen ein Rabattarzneimittel erfolgt
ist. Überraschenderweise machten Apotheker signifikant seltener von der Möglichkeit Gebrauch
den rabattbedingten Arzneimittelwechsel abzulehnen als die verordnenden Ärzte. Das Buch wendet
sich an jeden der sich mit den Problemen der Arzneimittelrabattverträge und ihrer Umsetzung
beschäftigt oder informiert auseinandersetzen will.