Die Kirchenbußen stellten über Jahrhunderte eine gesonderte Gerichtsbarkeit dar. Wer sich in
der Kirche oder auf dem Kirchhof etwas zu Schulden kommen ließ gegen das Kirchenrecht oder
gegen die allgemeine Sittlichkeit verstieß musste mit einer empfindlichen Buße rechnen.
Verstöße gegen die Kirchenordnung wie etwa vorehelicher Beischlaf Ehebruch unehelich gezeugte
Kinder aber auch das Duzen eines Pastors zogen eine weltliche Geldstrafe sowie eine für die
Kirchengemeinde sichtbare Buße nach sich. Dazu gehörte auch das An-den-Pranger-Stellen. Jürgen
Hoops von Scheeßel veranschaulicht diese mittelalterliche Praxis am Beispiel des Kirchspiels
Scheeßel. Damit dokumentiert das vorliegende Werk zugleich einen Teil der Kirchengeschichte in
den reformierten Gebieten weit über die Kirchspielgrenzen Scheeßels hinweg. In mühevoller
Detailarbeit stellt der Autor alle von 1587-1799 verzeichneten Vergehen und Strafen aus den
noch vorhanden Unterlagen zusammen. Seine kundigen Kommentierungen lassen vor den Augen des
Lesers längst vergangene Zeiten wieder aufleben und geben anschaulich Einblick in Überzeugungen
von Recht und Ordnung wie sie heute kaum noch vorstellbar sind wenn auch viele der hier
erfassten mittelalterlichen Verordnungen kirchenrechtlich weiterhin Gültigkeit besitzen.