Welche Weg beschreiten die zentralasiatischen Staaten mit Blick auf Verfassungsrechte
Grundrechte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Welche Bedeutung genießt der Schutz dieser
Rechte und Staatsprinzipien in den Staaten Zentralasiens und wie schlägt sich dieser
staatliche Schutzwille in einer institutionellen Absicherung durch ein Verfassungsgericht
nieder? Die Verfassung als die vom Volk geschaffene und damit unmittelbar demokratisch
legitimierte Grundordnung ist der Rahmen innerhalb dessen sich die tägliche Demokratie die
politische Entscheidung der freigewählten Mehrheit der Repräsentanten des Volkes entfalten
kann. Rechtsstaatlichkeit ist dabei häufig verknüpft mit dem Gedanken einer effektiven
Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass in den Staaten Zentralasiens eigene Verfassungsgerichte
entstehen ist Zeichen der wachsenden Bedeutung der Verfassung und es ist nicht erstaunlich
dass Gesellschaftsordnungen die sich im Übergang zu einer pluralistischen Demokratie befinden
die rechtliche Transformation über Verfassungsgerichte zu sichern versuchen. Die Kontrolle des
Gesetzgebers ist hierbei von entscheidender Bedeutung nicht nur in Europa sondern auch in
Zentralasien.Manja Hussner und Rainer Arnold geben mit der vorliegenden Sammlung Einblick in
die Verfassungsentwicklung in Kasachstan Kirgisistan Tadschikistan Turkmenistan Usbekistan
und der Mongolei.