Erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte begann 2016 zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren
gegen dieselbe Partei: Der Bundesrat hatte beim Verfassungsgericht beantragt die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als verfassungswidrige Organisation zu
verbieten. Erst 13 Jahre zuvor war der erste NPD-Prozess geplatzt weil die Partei von
V-Männern der Inlandsgeheimdienste unterwandert gewesen war. Dies galt auch schon für die in
den 1950er Jahren aktive Sozialistische Reichspartei (SRP) deren Auflösung die
Verfassungsrichter 1952 dennoch angeordnet hatten. Anhand dieser beiden Parteien untersucht
Peter Maxwill die Entwicklung des Parteienverbots und des organisierten Rechtsextremismus in
der Bundesrepublik nach 1945. Die Studie zeigt dass es weniger Gerichte und Gesetze waren die
den Verlauf von Verbotsverfahren geprägt haben - sondern vor allem die Debatten unter
Wissenschaftlern Journalisten und Politikern.