Das Eigentum im Kontext der jagdlichen Nutzung wildlebender Tiere ist in mehrfacher Hinsicht
von rechtlicher und insbesondere verfassungsrechtlicher Bedeutung. Steffen Guber zeigt dass
die rechtliche Zuordnung wildlebender Tiere zur jagdrechtlichen Kategorie des Wildes eine
selbständige nicht aus dem Grundeigentum abgeleitete Eigentumsposition begründet. Darauf
aufbauend untersucht er wie die Einschränkung der jagdlichen Nutzung von Wildarten aus der
Perspektive der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu bewerten ist. Neben den
eigentumsrechtlichen Einordnungen der Verkürzung oder Aufhebung von Jagdzeiten zeigt er auf
dass eine Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten die Voraussetzungen des grundgesetzlichen
Enteignungstatbestandes erfüllen kann. Ferner betrachtet Guber die Gesetzgebungskompetenzen: Im
Zentrum steht dabei die Abweichungsbefugnis der Länder von bundesrechtlichen Vorgaben im
Jagdrecht einerseits und die abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz beim Recht der
Enteignungen andererseits.Das Verhältnis von Jagdrecht zum Jagdausübungsrecht bildet den
Schwerpunkt des zweiten Teils der Untersuchung. Neben dem eigentumsrechtlichen Verhältnis von
Jagdrecht und Jagdausübungsrecht wird vor allem die Beziehung der Rechtsträger Grundeigentümer
als Inhaber des Jagdrechts und der Jagdgenossenschaft dargestellt. Die Jagd als die wohl
älteste Nutzungsform der Natur zeigt in besonderem Maße dass Naturnutzung und Naturschutz zwei
Seiten derselben Medaille sind. Diesen Umstand greift Guber im dritten Teil auf in dem er das
Verhältnis von jagd- und naturschutzrechtlichem Artenschutz eingehend beleuchtet. Er legt dar
dass dem jagdrechtlichen Artenschutz der Vorrang einzuräumen ist. Dies folgt nicht nur aus dem
Umstand dass das Jagdrecht gegenüber den artenschutzrechtlichen Regelungen des
Naturschutzrechtes speziell ist sondern auch daraus dass das Jagdrecht im Gegensatz zum
Naturschutzrecht von der dem jagdlichen Eigentümer auferlegten Verantwortung zur Hege des
Wildes durchdrungen ist. Zum Abschluss wendet sich Guber dem Verhältnis von Eigentums- und
Naturschutz zu. Er zeigt auf dass staatliche Handlungspflichten ausgelöst werden können wenn
durch die Ausbreitung von Arten welche naturschutzrechtlich streng geschützt sind das Risiko
entsteht dass dem Jagdrecht unterliegende Arten ausgerottet und dadurch konkrete
Eigentumspositionen gefährdet werden.