Partizipation ist in aller Munde. Schlägt man die Zeitung auf so kommt es häufig vor dass
Ortsräte gemeinsam mit ihren Jugendräten auf Fotos posieren. Damit wollen sie zeigen dass in
ihrem Ort ein großer Wert auf die Jugend gelegt wird und somit auch Partizipation betrieben
wird. Kommunen bemühen sich ebenfalls um mehr Offenheit für die Kinder: Sie versuchen der
Jugend beispielsweise durch spezielle Kindersprechstunden die Möglichkeit zu geben ihr Recht
auf Beteiligung zu nutzen. Durch Spielleitplanungen in Städten und Gemeinden haben Kinder und
Jugendliche die Möglichkeit ihre Wünsche zu einer kinderfreundlichen Gestaltung ihres Ortes
kundzutun. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe in 8 1 SGB VIII sollen die Kinder und
Jugendlichen gemäß ihres Alters an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Dies
sind alles Bereiche in denen Partizipation stattfindet. Wie sieht es aber in den Schulen
unseres Bundeslandes aus? Jeder kennt mehr oder weniger die gesetzlich vorgesehene Form der
Schülerpartizipation: die Schülervertretung (SV). Allerdings so zeigt die Erfahrung sind die
Mitwirkungsmöglichkeiten auf Grund der festgelegten Anzahl an Vertretern (Klassen und
Schülersprecher) sehr begrenzt. Auch die Chancen etwas an der Schule verändern zu können sind
teilweise auf Grund der begrenzten Mittel der Schulen sowie des engen Aktionsrahmens der SV
gering. Wenn dies an Regelschulen schon schwierig ist wie ist Schülerpartizipation dann an
Förderschulen geregelt? Wer sorgt dort dafür dass die Schüler ihr gesetzlich festgeschriebenes
Recht auf Beteiligung auch tatsächlich wahrnehmen? Oder ist Schülerpartizipation dort bloß ein
Alibi?