Trotz einer seit über 100 Jahren intensiv geführten Diskussion ist die Frage nach dem Wesen und
der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags i.S.d. 1 VVG auch heute noch weitgehend ungelöst.
Ursache hierfür ist in erster Linie die auch im allgemeinen Vertragsrecht zu verzeichnende
Unkenntnis über die rechtsdogmatischen Grundlagen bei der Bestimmung des Wesens eines
Vertragsverhältnisses und seiner Rechtsnatur.Mit vorliegendem Buch hat sich der Verfasser zur
Aufgabe gemacht die vorbezeichneten Probleme zu lösen indem er zunächst einmal die allgemeine
rechtsdogmatische Frage beantwortet wie überhaupt ein Vertragsverhältnis rechtsmethodisch
erfasst und in das System der gesetzlich geregelten Vertragstypen gesetzt werden kann. Ein
Hauptschwerpunkt liegt hierbei in der Untersuchung der Unterschiede zwischen der klassischen
begriffslogischen Rechtsmethodik und der sog. modernen Typuskonzeption.Auf dieser insoweit
rechtsmethodisch gesicherten Basis analysiert und diskutiert der Autor sodann die Frage nach
dem Wesen des Versicherungsvertrags i.S.d. 1 VVG also nach dessen vertragstypischen Merkmalen.
Hierbei untersucht der Verfasser ausführlich die Frage was denn überhaupt der eigentliche
Inhalt der vom Versicherer geschuldeten Versicherungsleistung ist: die im Versicherungsfall
geschuldete Geldleistung oder die während der gesamten Vertragsdauer kontinuierlich erbrachte
Gefahrtragung (Stichwort: Geldleistungstheorie vs. Gefahrtragungstheorie)? Ferner geht der
Verfasser den Fragen nach welche Funktion ein Versicherungsvertrag erfüllt und ob es sich bei
der versicherungstypischen Technik die in der versicherungsrechtlichen Literatur regelmäßig
als sog. Gesetz der großen Zahl(en) umschrieben wird lediglich um eine wirtschaftliche
Notwendigkeit zum Betrieb einer Versicherungsunternehmung handelt oder darüber hinaus evtl.
auch um ein prägendes Vertragsmerkmal des Versicherungsvertrags i.S.d. 1 VVG.Hierauf aufbauend
untersucht der Autor sodann die Frage nach der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags indem er
diesen mit den anderen gesetzlich geregelten Vertragstypen vergleicht. Dabei geht der Verfasser
vor allem auch der Frage nach ob es sich bei dem Versicherungsvertrag evtl. nicht doch -
entgegen der h.M. im versicherungsrechtlichen Schrifttum - um einen Unterfall des
Geschäftsbesorgungsvertrags i.S.d. 675 631 BGB handelt.