Die vorliegende medizinrechtliche Masterarbeit befasst sich mit dem Patientenrechtegesetz aus
2013. Zentraler Teil des Gesetzes ist die Kodifizierung des Behandlungsvertrags- und
Arzthaftungsrechts in den 630a-630h im BGB. Weitere Änderungen betreffen u.a. das SGB V. Die
neuen Regelungen haben sich gerade im Streitfall zu bewähren insbesondere wenn Patienten im
Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung einen Gesundheitsschaden erleiden und
diesbezügliche Ansprüche prüfen. Hier zeigt sich eine Besonderheit des Patientenrechts: Meist
besteht ein Informations- und Wissensgefälle zwischen dem Behandelnden mit seinem Fach- und
Sachwissen und dem Patienten als medizinischem Laien. Der Autor stellt die Grundlagen des
Patientenrechts die Entwicklungen bis zum Gesetz sowie die Erwartungen und Reaktionen aus
Wissenschaft und Praxis dar. Es folgt eine Analyse der einzelnen gesetzlichen Regelungen. Sind
diese klar verständlich und konsistent und bringen sie einen Mehrwert im Sinne eines
transparenten und fairen Regelungsrahmens? Hier ist zu beachten dass der Gesetzgeber
weitgehend die bestehenden Grundsätze und Regelungen aus der Rechtsprechung normiert hat.Die
Analyse zeigt dass die strukturellen Nachteile der Patienten durch das Gesetz bislang nicht
ausreichend wirksam ausgeglichen wurden. Ebenso wenig sind ein Verrechtlichungsschub oder mehr
Streitfälle festzustellen.Aufbauend auf diesen Befunden und unter Einbezug der praktischen
Expertise der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte deren langjähriger Geschäftsführer
der Autor ist werden im letzten Teil der Arbeit eigene juristische Vorschläge für die
Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes durch den Gesetzgeber vorgelegt. Dabei wird auf
konkrete und realistisch umsetzbare Vorschläge abgezielt.