Ausgangspunkt für die Lehre der Beleidigung Verstorbener ist eine Verachtungsäußerung in Bezug
auf einen Verstorbenen. Karl von Gemmingen-Fürfeld geht der Frage nach welche Möglichkeiten
Angehörige des Toten auf Ebene des Rechts haben sich gegen eine Beleidigung dieser Art im
Namen des Verstorbenen zu wehren. Hierzu geht von Gemmingen-Fürfeld in der Geschichte zurück
zum römischen Recht und schlägt schließlich von dort ausgehend den Bogen zu den rechtlichen
Möglichkeiten der Neuzeit. Sorgfältig bearbeiteter Nachdruck der Originalausgabe von 1905.