Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B.
die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt sondern ihre
Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige
Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind
Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im
Kindschaftsrecht die durch den Notar das Amtsgericht das Standesamt die Konsularbeamten
oder das Jugendamt vorgenommen werden. Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet
tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des
Beurkundungsrechts sowie einschlägiger Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und
Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für
diese 9. Auflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert. Die Reform des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist berücksichtigt.