Die Regulierung globaler Lieferketten wird seit Jahren diskutiert. Durch das Ende Juni 2021
verabschiedete Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) schafft der deutsche Gesetzgeber Klarheit für
Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab
Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese
Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette von der Gewinnung der Rohstoffe
bis zum fertigen Endprodukt. Ab 2024 gilt die Gesetzgebung auch für Unternehmen mit mehr als
1.000 Mitarbeitern. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden
sollen betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen die Teil einer
solchen Lieferkette sind. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor! Die Sorgfaltspflichten sollen
Verstößen gegen Menschenrechte Sozial- und Umweltstandards vorbeugen. Mit dem Praxisleitfaden
lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau
kennen. Mithilfe von praxisnahen Anleitungen und hilfreichen Checklisten beschreiben wir den
Aufbau die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem
Unternehmen. Anhand von Formulierungsvorschlägen werden Inhalt und Anforderungen an den
verpflichtenden Jahresbericht und die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie erläutert.
Drohende Strafen können so effizient vermieden werden.