Mit dem "neuen" Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der
Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle
werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den
Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat
der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für
europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die
danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden
dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine
weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet deren Vertragsschluss vor dem 1.
Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind
damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage
gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die
neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer
bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und
Fragestellungen praxisnah mit Beispielen Tipps sowie Musterbriefen behandelt.