Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt für eine Vielzahl von Unternehmen neue bzw. erstmals
kodifizierte Anforderungen auf die mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden
sind. Verstöße werden empfindlich sanktioniert. Unternehmen sind zwar seit einiger Zeit auf
Basis der ergangenen Rechtsprechung angehalten sich mit der Thematik zu beschäftigen durch
die Verkündung des Gesetzes erhält das Thema jedoch neue Relevanz. Auch Unternehmen die diesen
bisher nicht umgesetzt haben müssen sich nun mit dem Hinweisgeberschutz beschäftigen. Einen
neuen Gesetzestext zu erfassen und die korrekten Handlungsanweisungen abzuleiten ist selbst
für Personen mit juristischem Hintergrund nicht immer einfach. Als Hilfsmittel steht häufig nur
die Gesetzesbegründung zur Verfügung. Die jeweils relevanten Materialien herauszufinden
zuzuordnen und zu verstehen kostet jedoch Zeit die im Unternehmensalltag häufig nicht zur
Verfügung steht. Das durchaus turbulente Gesetzgebungsverfahren bis zum verkündeten
Hinweisgeberschutzgesetz verstärkt die bestehenden Unsicherheiten. Die Textausgabe des
Hinweisgeberschutzgesetzes punktet mit Vollständigkeit Aktualität und Übersichtlichkeit. Den
jeweiligen Paragrafen ist die Gesetzesbegründung zugeordnet. Einführende und erläuternde Worte
des Herausgebers ermöglichen eine praxisnahe und verständliche Einordnung. Abgerundet wird die
Textausgabe durch eine Synopse die die Änderungen auf dem Weg vom Entwurf bis zum verkündeten
Gesetz kenntlich macht.