AHO 10: GIS-Dienstleistungen sind als Instrumente der Objekt-und Flächenplanung der
Raumordnung der Infrastruktur und für alle weiteren Fachplanungen unverzichtbar. Weder in der
aktuell gültigen HOAI noch in den vorausgegangenen Honorarordnungen sind oder waren diese als
geistig schöpferische Ingenieurleistungen einzustufenden Arbeiten geregelt.Im aktualisierten
Heft 10 werden für insgesamt sieben Fachthemen in jeweils sechs Leistungsphasen Regelleistungen
(vergleichbar mit den Grundleistungen der HOAI) und Optionale Leistungen (vergleichbar mit den
Besonderen Leistungen der HOAI) definiert. Es handelt sich um folgende nach Leistungsphasen
gegliederte Fachthemen:-Geodateninfrastruktur -Raumordnung Bauleitplanung Städtebau -Umwelt-
und Landschaftsplanung -Infrastruktur Verkehrsanlagen - Straße -Infrastruktur Leitungsnetze -
Wasserversorgung -Infrastruktur Leitungsnetze - Entwässerungssysteme (Kanal) -Infrastruktur
Leitungsnetze - Versorgungsnetze (Strom Gas Telekommunikation) Des Weiteren werden erstmals
für GIS-Dienstleistungen in Abhängigkeit von GIS-spezifischen Regelleistungen Honorarzonen und
die entsprechenden Honorartafeln zur Orientierung veröffentlicht.