Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen
denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am
Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor
allem dann zum Tragen wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge - vor allem hinsichtlich
des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung - und über den
Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen. Immer wieder wird kritisiert
dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten
Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter:innen für
die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden
Konsequenzen für die Betroffenen führen können. Eine Richterin und eine Psychologin erläutern
die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen
Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u.a. die
Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie
das Vorgehen der Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung. In der 2. Auflage werden die
gesetzlichen Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche
Erkenntnisse berücksichtigt. Zudem ist sie um aktuelle für die psychologische Begutachtung in
Kindschaftssachen relevante Themen erweitert.