Die Grenzen einer eingespielten Interpretationskultur beständig zu hinterfragen und zu
verschieben verhindert den Abschluss des Rechtstextes. Damit wird die juristische
Entscheidungstätigkeit zur unendlichen Lesung des Textes.Es ist Pflicht und Verantwortung des
juristischen Entscheidungsträgers den Rechtstext unendlich fortzulesen