Handeln Unternehmen kartellrechtswidrig so können Verbraucher als Endabnehmer Schäden
erleiden. Diese geschädigten Verbraucher haben zwar einen Schadensersatzanspruch machen diesen
jedoch häufig aufgrund eines rationalen Desinteresses nicht geltend. Johanna Schöning
untersucht ob das Musterfeststellungsverfahren die Durchsetzung von
Kartellschadensersatzansprüchen erleichtert und so das Private Enforcement stärkt. Zunächst
besteht ein Bedürfnis nach Musterfeststellungen auch neben der kartellbehördlichen
Bindungswirkung. Es wird untersucht welche Besonderheiten die Beteiligten eines
kartellrechtlichen Musterfeststellungsverfahrens beachten müssen. Besonderheiten bestehen
insbesondere im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit kartellrechtliche
Musterfeststellungsziele Mehrpersonenkonstellationen Musterfeststellungsvergleiche Kosten
und das Verhältnis zur Kronzeugenprivilegierung. Die Autorin behandelt auch internationale
Sachverhalte. Erleichterte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz für
zahlreiche Verbraucher