Die von einem privatrechtlich organisierten Standardsetter entwickelten International Financial
Reporting Standards (IFRS) gewinnen weltweit zunehmend an Bedeutung. Die vereinfachte Übernahme
in Europäisches und Deutsches Recht wirft daher rechtsstaatliche Bedenken auf die unlängst
auch durch den Maystadt-Bericht gestärkt wurden. Der Autor widmet sich im Schwerpunkt der
Auslegung von Normen eines privaten Standardsetters die deutliche Bezüge zum angelsächsischen
Recht haben. Daneben wird geprüft inwieweit die rechtsverbindlich anzuwendenden Standards der
gerichtlichen Kontrolle unterliegen und ob eine Einstrahlung der IFRS auf die handelsrechtliche
Rechnungslegung denkbar ist. Eine rechtswissenschaftliche Reflexion der IFRS