Die Evaluation liefert insbesondere Erkenntnisse darüber ob die zunächst bis Ende Juli 2020
zur Erprobung eingeführte Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
(Gestreckte Abschlussprüfung) die geeignete Prüfungsform für diesen Ausbildungsberuf ist.
Darüber hinaus wurden Struktur Inhalt und Gewichtung von Teil 1 und Teil 2 der
Abschlussprüfung sowie die Durchführung und Prüfung der Zusatzqualifikation evaluiert.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse dass die Erprobungsverordnung bei einer Mehrheit der
Beteiligten auf große Akzeptanz stößt.