Das Völkerrechtsdenken im Kaiserreich stand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor der
Frage wie es ein positives Völkerrecht mit dem staatlichen Recht koordinieren sollte. Es ging
dabei gedanklich von der Selbstverpflichtungstheorie aus. Die Weiterführung führte über die
Frage der Bindung an die Selbstverpflichtung jedoch wieder zurück zum Begriff staatlicher
Souveränität. Sie mündete in eine gedankliche Sackgasse in ein
Völkerrechts-Souveränitäts-Paradoxon. Eine Auffassung setzte sich als herrschend durch welche
im Ergebnis einen Monismus mit Primat staatlichen Rechts propagierte. Diese Auffassung
typisiert die Verspätung eines deutschen Völkerrechtsdenkens im Kaiserreich als deutschen
Sonderweg und das damit verbundene Denken vom Staat her in dem die Staatsrechtswissenschaft
Deutungshoheit beanspruchte. Die Bonner Schule um Philipp Zorn verteidigte mit den Lehren vom
Monismus mit Primat staatlichen Rechts eine wissenschaftliche Wahrheit entgegen der
völkerrechtlichen Praxis.