Das Deutsche Rote Kreuz Gesetz (DRKG) enthält grundlegende Regelungen zur Rechtstellung des
Deutschen Roten Kreuz e.V. als Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im
humanitären Bereich zu seinen insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht folgenden Aufgaben
sowie zum Schutz des Zeichens Rotes Kreuz auf weißem Grund und der Bezeichnungen Rotes Kreuz
und Genfer Kreuz. Darüber hinaus regelt es die Rechtsstellung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
und des Malteserhilfsdienstes als andere freiwillige Hilfsgesellschaften. Der Handkommentar
erläutert sämtliche Regelungen des DRKG zeigt detailliert die vielfältigen Bezüge des Gesetzes
zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht auf und kommentiert im
Bereich des Zeichenschutzes zudem die weitergehenden Zusammenhänge mit den einschlägigen
Regelungen des bürgerlichen Rechts des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Markenrechts und
druckt die Satzung des DRK sowie die deutsche Übersetzung der Statuten der Internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit ab. Der HK-DRKG bietet damit erstmalig einen zugleich
kompakten und detailreichen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und Hintergründe aufgrund
derer dem DRK als Nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht eine
besondere Rolle zukommt.